Manche Bundesländer Deutschlands erlassen Zuwendungen beim Kauf eines Defibrillators. Bayern ist eines davon, denn das Bundesland fördert die Anschaffung von AEDs, um die Wahrscheinlichkeit des Todes, sowie des Eintritts irreversibler Schäden in Fällen des plötzlichen Herztodes zu verringern. Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen, insbesondere aber Vereine, Unternehmen, Kommunen und Kommunalverbände. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Förderungen beim Kauf von AEDs möglich. Die Förderungen beziehen sich auf AEDs, welche im öffentlichen Raum aufgestellt und genutzt werden. Damit sind beispielsweise Einkaufszentren, Geschäfte, Büro- und Verwaltungsgebäude, Museen, Sportstätten und Verkehrsanlagen gemeint. Empfänger der Zuwendungen können Eigentümer, Betreiber oder Träger dieser Immobilien sein. In Nordrhein-Westfalen greift die sogenannte Sportpauschale, welche den Gemeinden im Sportbereich des Bundeslandes bei einem Umbau, dem Erwerb, der Modernisierung, sowie bei der Ausstattung der Sportstätten finanziell unterstützt. Zur Ausstattung einer Sportstätte gehört auch ein AED, sodass dieser auch finanziell vom Bundesland gefördert werden kann.